Neue Regeln (2): National

| 22. April 2011 | 0 Comments

Deutscher Sportakrobatik Bund

Der Internationale Turnverband (FIG) lässt Funktionären, Trainern und Aktiven immerhin acht Monate Zeit, um sich an seine neuen Regeln zu gewöhnen. Der Deutsche Sportakrobatik Bund setzt da mehr Spontanität voraus, die neue Wettkampfordnung gilt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung. Was sich ändert…

Sportler / Trainer

– In der Altersklasse Jugend dürfen ab sofort die Elemente der Balance- und der Tempo-Übung in der kombinierten Übung wiederholt werden.
– In der Altersklasse Schüler dürfen Mixed Paare, Herrenpaare und Herrengruppen auch mit nur einer Übung (Balance oder Tempo) an einem Wettkampf teilnehmen. Das gilt nur im Jahr 2011. Im nächsten Jahr soll das Programm der Age Group 11-16 um leichtere Elemente erweitert werden, die Teilnahme an einem Wettkampf mit nur einer Übung ist dann auch in der Schülerklasse wieder unzulässig.
– Bei Deutschen Mannschafts-Meisterschaften muss ab sofort von den drei Einheiten einer Mannschaft eine ihre Balance-, eine ihre Tempo- und eine ihre Kombiübung zeigen. [So geht es aus dem Protokoll der Technischen Tagung hervor, in der neuen Wettkampfordnung ist der entsprechende Punkt (Paragraph 5, Abschnitt A, Absatz 3) reichlich missverständlich formuliert. Außerdem hätte der Absatz 5 – die alte Regelung – wohl gelöscht werden müssen.]

Schon jetzt vorgemerkt für die nächste Runde „Fragen an den DSAB“: Was bedeutet der letzte Punkt eigentlich für die Ersatz-Formationen?

Kampfrichter / Landesverbände

Folgendes regelt die neue Wettkampfordnung in Paragraph 9, außerdem gibt es eine neue Kampfrichterordnung und Kampfrichterausbildungsordnung.

– Je angefangene drei Einheiten (und ab 20 Formationen je weitere angefangene vier), die aus einem Landesverband bei einer Deutschen Meisterschaft an den Start gehen wollen, muss der jeweilige Landesverband einen Kampfrichter mit Bundeslizenz stellen, wobei dieser allerdings nicht dem jeweiligen Landesverband angehören muss. Der DSAB schiebt also sein Problem bei der Rekrutierung von Kampfrichtern („Verzweifelte Suche bei fast jeder Meisterschaft“) an die Landesverbände ab.

Das heißt zum einen: Kann ein Landesverband keinen (eigenen oder angeworbenen) Bundeskampfrichter zu einer Deutschen Meisterschaft melden, darf er auch keine Sportler schicken. Hat er einen (zwei, drei…) Kampfrichter verfügbar, dürfen maximal drei (sechs, neun…) Formationen starten. Das soll ab 2012 knallhart so durchgezogen werden, in diesem Jahr können sich die Landesverbände übergangsweise noch aus der Pflicht herauskaufen.

Und zum anderen: Wer viele Sportler hat, dem ist ein großer Anteil an Kampfrichtern garantiert. Die Zusammensetzung der Kampfrichter ist direkt proportional zu der des Starterfelds.

Für die Deutsche Schülermeisterschaft 2011 mit den 63 gemeldeten Formationen bedeutet das konkret: Der Kampfrichterpool setzt sich aus sieben Kampfrichtern aus / für Sachsen, fünf aus / für Württemberg, drei aus / für Niedersachen, je zwei aus / für Bayern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen sowie je einem aus / für Hessen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin zusammen.

Die neue Regelung bezieht sich in erster Linie auf Technik- und Artistikkampfrichter. Wird ein Kampfrichter zum Haupt- Schwierigkeitskampfrichter oder Jurymitglied berufen, kann – muss aber nicht – sein Landesverband ihn auf die geforderte Anzahl von Kampfrichtern anrechnen lassen. Das gilt allerdings nicht bei Präsidiumsmitgliedern des DSAB.

Mal sehen, wohin das alles führt…

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Category: Infos des DSAB, Personalien und Verbandsangelegenheiten, Regelwerk

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