Wo kein Kläger, da kein Richter?
Am Rande der Bayerischen Meisterschaft ereignete sich ein kleiner Zwischenfall, der mich zum Nachdenken über Verbandsentscheidungen und Wettkampfordnungen anregte.
Während des Wettkampfs stellte ich zufällig fest, dass das Trio Magdalena Roppelt, Verena Götz und Denise Hubert (Kersbach / Eggolsheim) laut Punkt 8.1 des bayerischen WeNa-Programms nicht startberechtigt ist und informierte den Veranstalter. Der Bayerische Sportakrobatik Verband (BSAV) musste einräumen, dass die drei tatsächlich nicht an den Start hätten gehen dürfen. Bei der Kontrolle der Meldungen war dies übersehen worden.
So weit, so gut. Das kann passieren. Jetzt stellt sich aber die entscheidende Frage: Wie würde der BSAV reagieren? Wird das Trio disqualifiziert? Oder aus der Konkurrenz genommen? Nein! Der BSAV entschied in etwa wie folgt: Solange keiner der benachteiligten Vereine offiziellen Protest einlegt, besteht kein Handlungsbedarf. Diese wussten aber (und wissen vielleicht bis dato) noch gar nichts von dem ganzen Vorfall. Dem nicht startberechtigten Trio wurde wenige Stunden später die Silbermedaille umgehängt…
Wo kein Kläger, da kein Richter! Dieser Grundsatz mag im Zivilprozess vernünftig sein, ihn auf diese Situation anzuwenden, erscheint mir jedoch höchst problematisch und falsch. Die Konsequenzen dieser Entscheidung könnten den BSAV in den nächsten Jahren bitter einholen. Zumal, wenn der Vorfall hiermit öffentlich wird.
Wenn in Zukunft versehentlich oder auch ganz bewusst eine regelwidrige Meldung eingeht und vom Verband oder irgendjemand anderem entlarvt wird, wird sich der betroffene Verein nicht ganz zu Unrecht auf die Bayerische Meisterschaft 2010 berufen und sagen: „Aber damals wurde das doch auch gebilligt!“ In welcher Situation, bei welchem Verein, welchem Trainer oder welchen Sportlern wird der BSAV dann hart bleiben? Und wann macht er erneut eine Ausnahme? Viel Spaß bei diesen Diskussionen!
Die Glaubwürdigkeit des Bayerischen Sportakrobatik Verbandes und seines neuen WeNa-Programms ist schon im zweiten Jahr erheblich angekratzt.
Die Leidtragenden am Samstag waren übrigens Marina Kapp, Julia Saffer und Anna-Sophie Knorr (Eggolsheim), die statt einer silbernen nur die bronzene Medaille bekamen, sowie Asya Kocakahya, Linda Hovanjec und Chiara Morena (Weißenburg), die auf dem undankbaren vierten Platz landeten und eigentlich die Bronzemedaille verdient gehabt hätten. Und alle dahinter platzierten Trios wären natürlich ebenfalls einen Platz weiter vorn gelandet.
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ich hab noch mal nachgelesen:
„…Dies gilt für ein Wettkampfjahr, die seitherigen Starts in dieser Stufe bleiben unberücksichtigt.“
Das würde eigentlich heißen, dass die dieses Jahr A3 starten hätten müssen und in 2011 in die A-Klasse müssen. Die logische Schulssfolgerung ist eigentlich, dass sie dann nicht mehr in A3 können, weil dann würden sie nächstes Jahr für den Fehler von 2010 auch noch belohnt.
Ich denke auch, so ein Fehler kann passieren. Diejenigen, die das kontrollieren müssen haben da so viel zu beachten – das kann durchrutschen. Dennoch denke ich auch, das Fairness das oberste Gebot sein sollte. Wie erklären wir Eltern solche Dinge immer unseren Kindern? Was passiert mit dieser Formation im nächsten Jahr?
A2 geht ja wohl nicht. Und wenn logischerweise der Start diesmal richtig als WENA-Jahr angerechnet wird, können sie dann noch A3 starten oder gleich A-Klasse?
Also ich glaube kaum, dass die anderen Vereine das einfach so hingenommen hätten. Es ist schließlich für die Sportler nicht egal, ob 2. 3. oder 4. Platz. Ich kann auch verstehen, dass man so etwas mal schnell übersieht. Dennnoch muss es dann umgehend richtig gestellt werden. Keiner der teilnehmenden Vereine kann die Richtigkeit überprüfen. Insofern MUSS ich mich auf die zuständigen Stellen verlassen können. Das ist bei uns in Württemberg bei WeNa auch schon passiert, wurde aber noch vor dem Wettkampf korrigiert. Ärgerlich für die betroffenen Sportler, aber dennoch vollkommen richtig. So muss es sein!!!